Spanisches Recht
Die Kanzlei ist für ihre langjährige Expertise in der Beratung von Unternehmen im deutsch-spanischen Rechtsverkehr bekannt. Die hohe Nachfrage deutscher Unternehmen an deutschsprachiger Beratung im spanischen Recht hat Dr. Böcker und Dr. Zinn schon früh dazu geführt, sich in diesem Bereich zu spezialisieren. Dr. Böcker ist aufgrund seiner 2001 vor dem spanischen Justizministerium abgelegten Prüfung und als in der Anwaltskammer Madrid zugelassener Abogado dazu berechtigt, vor allen spanischen Gerichten aufzutreten.
ZinnBöcker berät und vertritt gleichermaßen spanische Unternehmen bei ihren Aktivitäten in Deutschland.
Die Kanzlei arbeitet mit einer renommierten spanischen Wirtschaftskanzlei aus Madrid zusammen und verfügt über bewährte Kontakte zu weiteren spanischen Kanzleien.
Arbeitsbereiche
- Unternehmensgründungen
- Investitionen in Spanien
- Joint Ventures
- Gesellschaftsrecht
- Vertragsgestaltung
- Vertriebsrecht
- Arbeitsrecht
- Handelsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Schiedsrecht
- Vertretung in Schieds- und ggf. Gerichtsverfahren
