
Mandatierung
Bei der Annahme eines Mandates treffen wir mit unseren Mandanten klare Regelungen über den genauen Umfang des Mandates, das Honorar und - falls aufgrund des Gegenstandes des Mandats erforderlich - über Haftungsfragen.
Honorare
Neben dem Erfolg in der Sache ist für uns die Transparenz und Angemessenheit der Honorarfindung eine wesentliche Voraussetzung für eine dauerhafte, vertrauensvolle Mandatsbeziehung. Unsere Leistungen rechnen wir grundsätzlich nach dem jeweiligen Stundenaufwand ab. Unsere Mandanten erhalten eine Übersicht aller angefallenen Tätigkeiten und Zeiten. Dies stellt aus unserer Sicht eine transparente und den Interessen von Mandant und Anwalt möglichst gleichermaßen gerecht werdende Lösung dar. In Einzelfällen und soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren wir auch abweichende Vergütungsformen, etwa ein Pauschalhonorar oder eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir berücksichtigen in allen Fällen die Komplexität des jeweiligen Mandats.
Haftung
Wir sind als Rechtsanwälte gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung gegen die sich aus unserer Berufstätigkeit ergebenden Risiken zu unterhalten. Das gesetzliche Minimum liegt bei EUR 250.000,--, wir sind bis zu EUR 1 Mio. pro Einzelfall versichert. Zur Abdeckung darüber hinausgehender Risiken - insbesondere bei Mandaten mit sehr hohen Gegenstandswerten - bieten wir unseren Mandanten über unseren Haftpflichtversicherer die Möglichkeit, eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen und begrenzen in Absprache mit dem Mandanten im übrigen die Haftung für fahrlässige Falschberatung auf die jeweilige Versicherungssumme.
