Unternehmenskäufe (M&A)

Die Kanzlei verfügt über ausgewiesene Expertise und Erfahrung bei allen Arten von Unternehmenskäufen. Sie unterstützt ihre Mandanten in allen Phasen der Transaktion beginnend bei der Strukturierung, der Vorbereitung oder Durchführung einer due diligence, dem Abschluß von Geheimhaltungsvereinbarungen oder eines LOI, sowie der anschließenden Verhandlung und Veräußerung von Aktien oder Geschäftsanteilen oder dem Erwerb von assets. Dabei sind wir mit den besonderen Anforderungen, die bspw. eine Private-Equity-Transaktion oder ein Management-Buy-Out erfordern, ebenso vertraut wie mit anderen Transaktionsformen. Auch in diesem Bereich liegt einer der Schwerpunkte bei der Betreuung grenzüberschreitender Übernahmen.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten zudem beim Abschluß oder der Auseinandersetzung von Joint Ventures sowie bei der Restrukturierung ihrer Beteiligungen.

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