
Haftung
Wir sind als Rechtsanwälte gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung gegen die sich aus unserer Berufstätigkeit ergebenden Risiken zu unterhalten. Das gesetzliche Minimum liegt bei EUR 250.000,--, wir sind bis zu EUR 1 Mio. pro Einzelfall versichert. Zur Abdeckung darüber hinausgehender Risiken - insbesondere bei Mandaten mit sehr hohen Gegenstandswerten - bieten wir unseren Mandanten über unseren Haftpflichtversicherer die Möglichkeit, eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen und begrenzen in Absprache mit dem Mandanten im übrigen die Haftung für fahrlässige Falschberatung auf die jeweilige Versicherungssumme.
