Gesellschaftsrecht
ZinnBöcker beraten ihre Mandanten in allen Phasen der Aktivität einer Kapital- oder Personengesellschaft (insbesondere GmbH, AG, KG): von der Gründung über Satzungsänderungen, der Vorbereitung und Durchführung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen, über den Wechsel in der Geschäftsleitung (unter Einschluß des Abschlusses der entsprechenden Geschäftsführerdienstverträge), Restrukturierungen im Konzern, dem Abschluß von Unternehmensvereinbarungen bis zur Liquidation bzw. Veräußerung.
Auch bei diesen Mandaten ist der Anteil von grenzüberschreitenden Tätigkeiten sehr hoch.
Die Kanzlei berät und vertritt darüber hinaus Aktionäre bei der Wahrnehmung ihrer Interessen, etwa in Spruchstellenverfahren oder auf Hauptversammlungen.
